Haushaltshilfe (gemäß § 38 SGB V)
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie in bestimmten Fällen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen.
Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie zum Beispiel:
- wegen einer Krankenhausbehandlung,
- einer medizinischen Vorsorge für Mütter oder Väter oder
- wegen einer medizinischen Rehabilitation zeitweise Ihren Haushalt selbst nicht weiterführen können.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn:
- in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das
- bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre oder
- behindert und auf Hilfe angewiesen ist,
- keine weitere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann.
Ihre Anprechpartnerin:
Zehra Zaman-Mohsen
Mühlenstraße 23
27753 Delmenhorst
Tel: 04221 - 9460 116
Email: info@mohsen.team