Haushaltshilfe (gemäß § 38 SGB V)

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie in bestimmten Fällen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen. 

Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie zum Beispiel:

  • wegen einer Krankenhausbehandlung,
  • einer medizinischen Vorsorge für Mütter oder Väter oder
  • wegen einer medizinischen Rehabilitation zeitweise Ihren Haushalt selbst nicht weiterführen können.

Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn:

  • in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das
    • bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre oder
    • behindert und auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine weitere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann.

 

Ihre Anprechpartnerin:

Zehra Zaman-Mohsen

Mühlenstraße 23

27753 Delmenhorst

Tel: 04221 - 9460 116

Email: info@mohsen.team

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