Alle Pflegebedürftigen, die noch zuhause wohnen, haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie in bestimmten Fällen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie zum Beispiel:
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn
Zehra Zaman-Mohsen
Mühlenstraße 23
27753 Delmenhorst
Tel: 04221 - 9460 116
Email: info@mohsen.team
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