Betreuung (gemäß § 45a SGB XI)
Alle Pflegebedürftigen, die noch zuhause wohnen, haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste) oder
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Ihre Anprechpartnerin:
Zehra Zaman-Mohsen
Mühlenstraße 23
27753 Delmenhorst
Tel: 04221 - 9460 116
Email: info@mohsen.team